Bundesrat macht viele Vorschläge für neues Urheberrecht

Der Bundesrat hat in seiner ersten Befassung der Urheberrechtsnovelle zur „Angleichung des Urhebeberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“, oder auch Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in mehreren Punkten Bedenken angemeldet.

In der Stellungnahme des Bundesrates heisst es:

Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Vorschriften für die Bildungs- und Wissenschaftsschranke neu zu strukturieren. Die neue Systematisierung teilt die komplexen Nutzungswelten in evident abgrenzbare Teilbereiche (Unterricht, Wissenschaft und Institutionen) ein und ist geeignet, den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten und Bedarfen dieser Teilbereiche Rechnung zu tragen.

Zeitungsartikel sollen auch weiterhin geschützt bleiben

Allerdings sieht man die Absicht „einzelne Artikel“ aus Zeitungen und Zeitschriften künftig vollständig zur Nutzung freizugeben, ohne dass sie dem Schutz und den Beschränkungen des Urheberrechts unterliegen, sehr kritisch:

Der Bundesrat weist auf die grundlegende Bedeutung einer freien, unabhängigen Presse und den Wert von verlegerischen Angeboten für Meinungsfreiheit, Meinungspluralismus und Demokratie hin. Die privatwirtschaftliche Finanzierbarkeit von Journalismus muss sichergestellt sein. Der Bundesrat bittet daher, das Vorhaben im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf seine die Pressefreiheit betreffende Wirkung noch einmal zu untersuchen.

Der Bundesrat begrüße grundsätzlich, dass die Bundesregierung mit dem UrhWissG-E einen Gesetzentwurf vorgelegt habe, der im Ergebnis dem von den Ländern seit 2007 adressierten Reformbedarf teilweise Rechnung trage. Die für den Bereich der Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie der Gedächtnisinstitutionen weit fortgeschrittene Digitalisierung und Vernetzung von Inhalten, Daten und Informationen sowie die technologischen Möglichkeiten von Systematisierung und Auswertung und deren fundamentale Bedeutung für die Innovationsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Deutschland würden in beachtlicher Weise in den Blick genommen.

Urheberrechtlich geschützte Werke sollen von Museen auch über das Internet zugänglich gemacht werden

Der Bundesrat vertrete auf nationaler wie europäischer Ebene die Auffassung, dass der für Bildung und Wissenschaft sowie kulturelle Einrichtungen notwendige Zugang zu digitalen Werken unter angemessenen und fairen Bedingungen zu gewährleisten sowie die Nutzung der digitalen Potenziale in der Breite zu ermöglichen seien.

In diesem Sinne setze sich der Bundesrat dafür ein, den Museen eine gesetzliche Erlaubnis einzuräumen, ihre urheberrechtlich geschützten Bestände über das Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Der Bundesrat bitte, im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch eine geeignete Ergänzung in § 60f UrhG-E Museen eine gesetzliche Erlaubnis einzuräumen, ihre Bestände über das Internet öffentlich zugänglich zu machen, um dadurch einer breiten Öffentlichkeit besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Kulturgütern im Bestand der Museen zu ermöglichen.

Generalklausel soll Schrnakenregelung ersetzen

Der Bundesrat begrüße, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf nunmehr in der Zielsetzung mit der Haltung der Länder übereinstimme, die sich seit 2007 dafür eingesetzt haben, das bisherige kleinteilig und sehr restriktiv gefasste Schrankensystem der §§ 52a, 52b und 53a UrhG durch eine als Generalklausel gefasste dynamische und technologieneutrale Schrankenregelung zugunsten der Belange von Wissenschaft und Forschung, Lehre und Unterricht sowie der Kultureinrichtungen zu ersetzen. Wenngleich die Bundesregierung dem Weg einer von den Ländern präferierten Generalklausel nicht folgt, sehe der Bundesrat in dem Entwurf einen akzeptablen Weg für die dringend notwendige Neujustierung der gemeinsam von Bund und Ländern verfolgten wissenschafts- und kulturpolitischen Zielsetzungen im Bereich des Urheberrechts, die er zuletzt mit seinen Beschlüssen vom 20. September 2013, BR-Drucksache 643/13 (Beschluss) sowie vom 16. März 2016, BR-Drucksache 15/16 (Beschluss) und 16. Dezember 2016, BR-Drucksache 565/16 (Beschluss) adressiert habe.

Das gesamte Dokument mit zahlreichen weiteren Änderungswünschen durch den Bundesrat, kann hier abgerufen werden.

 

 

 

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